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Die PPWR Konformitätserklärung: Was Unternehmen jetzt dokumentieren müssen

23.03.2026 |   Blog
Konformitätserklärung PPWR

Ab 2026 fordert die PPWR eine lückenlose Konformitätserklärung für Verpackungen. Erfahren Sie, was Sie jetzt dokumentieren müssen, um ein Vermarktungsverbot zu vermeiden.

Es ist eines der wenigen Instrumente, die bereits ab dem ersten Tag also dem 12. August 2026, verbindlich gelten: das Konformitätsbewertungsverfahren der PPWR. Damit endet auch die Übergangsfrist, die bereits seit 11. Februar 2025 läuft, dem Inkrafttreten der Verordnung. 

Für Unternehmen bedeutet das eine massive Umstellung. Denn wer am Stichtag nicht diese ersten Anforderungen erfüllt, begeht nicht nur einen formalen Fehler, sondern riskiert ein hartes Vermarktungsverbot in der gesamten Europäischen Union.

„In unseren Webinaren und den Anfragen von Unternehmen stellen wir immer noch fest, dass die Kenntnis über die Anforderungen der PPWR erschreckend niedrig ist“, sagt Peter Désilets, der Geschäftsführer von Pacoon. „Viele fühlen sich überrascht, sprechen von viel zu kurzen Reaktionszeiten und hinterfragen den Sinn der PPWR. Außerhalb der EU ist das noch dramatischer; die Kenntnis der Existenz der PPWR liegt im einstelligen Prozentbereich. Darum sprechen wir sehr viel mit Verbänden und Multiplikatoren.”

Als Nachhaltigkeitsmanager:in, Compliance-Verantwortliche:r oder Markeninhaber:in stehen Sie vor einer heftigen Aufgabe. Die Erstellung der EU-Konformitätserklärung greift tief in Ihre internen Prozesse, Ihre IT-Systeme und Ihre Lieferketten ein. Lassen Sie uns detailliert betrachten, was diese Pflicht für Ihre tägliche Praxis bedeutet und wie Sie sich vor den drohenden Risiken mangelnder Konformität schützen!

Der kritische Unterschied: Glaube vs. rechtssicherer Beweis

 

Bisher reichte es im Verpackungsbereich oft aus, sich auf Aussagen von Lieferanten zu verlassen. Ein Zertifikat hier, ein Datenblatt dort, ergänzt durch ein Marketing-Versprechen à la „zu 100 % recycelbar“. Mit den Vorgaben der PPWR ändert sich das fundamental. De facto findet eine Beweislastumkehr statt.

Der Wechsel von einer absichtsbasierten zu einer datenbasierten Compliance erfordert ein völlig neues Qualitäts- und Datenmanagement. Sie müssen in der Lage sein, auf Nachfrage der Marktüberwachungsbehörden und des Handels innerhalb kürzester Zeit die Konformität der einzelnen Verpackungseinheit – vom Primärbecher bis zur Stretchfolie auf der Palette – transparent offenzulegen.

Was steht drin? Der Inhalt der Konformitätserklärung für Verpackungen

 

Die Konformitätserklärung ist das juristische Herzstück Ihrer Verpackungs-Compliance. Sie ist weit mehr als ein einseitiges Formular. Sie basiert auf einer umfassenden technischen Dokumentation, die Sie für jede Verpackung (oder jeden einheitlichen Verpackungstyp) vorhalten müssen. Folgende Kernelemente müssen zwingend dokumentiert werden:

1. Detaillierte Materialzusammensetzung

 

Angaben wie „Kunststoff“ oder „Pappe“ sind künftig wertlos. Sie müssen die Verpackung in ihre Bestandteile zerlegen. Dazu gehören Hauptmaterialien, Barriere-Schichten, Klebstoffe, Druckfarben und Additive. Die Granularität der Daten muss ermöglichen, das exakte Gewicht jeder einzelnen Materialfraktion zu bestimmen.

Das hat nicht nur Einfluss auf die späteren Entsorgungsgebühren, sondern auch auf die Prüfung, wie gut Ihre Verpackung insgesamt recycelbar ist und ob sie überhaupt noch zugelassen ist. Die Details sollen später auch im Digitalen Produktpass Berücksichtigung finden.

 

2. Nachweis der Recyclingfähigkeit und Performance-Klassen

 

Sie müssen belegen, dass Ihre Verpackung die strengen „Design for Recycling“-Kriterien der EU erfüllt, um marktfähig zu sein. Dies erfordert eine Einordnung in die vorgegebenen Recyclability Performance Grades (A, B oder C).

Diese Einstufung darf keine Schätzung sein, sondern muss in den nächsten Jahren auf standardisierten Bewertungsmethoden basieren, die bestätigen, dass das Material in der Praxis auch tatsächlich recycelbar ist. Ab 2035 muss das sogar in den EU-Staaten in großem Maßstab umsetzbar sein, sodass die Mitgliedsstaaten die Infrastruktur selbst aufbauen müssen.

3. Ökodesign-Kriterien und Schadstofffreiheit

 

Ein zentraler Punkt der Konformitäts-Erklärung ab August 2026 ist der Nachweis, dass bestimmte Schadstoffgrenzwerte nicht überschritten werden. Besonders im Fokus stehen per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sowie Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom). Die technische Dokumentation muss entsprechende Laboranalysen oder lückenlose Bestätigungen der Vorlieferanten enthalten.

Im ersten Schritt bis August 2026 legt die EU dabei einen Fokus auf die „absichtlich hinzugefügten PFAS-Bestandteile“, die die vorgegebenen Limits einhalten müssen. Später müssen diese Werte über ein einheitliches Messverfahren, das noch definiert werden wird, nachgewiesen werden.

4. Erzeuger- und Hersteller-Identifikation und Rückverfolgbarkeit

 

Jede Erklärung muss eine europaweit eindeutige Identifikation der Verpackung (zum Beispiel Chargen- oder Seriennummer) sowie den Namen, den eingetragenen Handelsnamen und die Postanschrift des Erzeugers oder Herstellers enthalten. Dies stellt sicher, dass die Behörden im Falle eines Verstoßes sofort den rechtlich Verantwortlichen greifen können.

Dafür muss in jedem Absatzland der EU auch der Hersteller im Register eingetragen sein, notfalls über einen Bevollmächtigten. Daher ist die Einhaltung dieser Angaben über die Artworks der Verpackungstypen zu belegen. Bei großen Portfolios ist das vielleicht der größte Aufwand, um eine Konformitäts-Erklärung dauerhaft aktuell zu halten, wie es gefordert wird.

5. Die technische Dokumentation wird fester Bestandteil

 

Und noch weitere Details sind zukünftig zu erreichen und zu belegen. Sie müssen nachweisen, dass das Gewicht und das Volumen der Verpackung auf das absolute Minimum reduziert wurden (Minimierungsgebot). Wozu in den nächsten Jahren noch Rechtsakte erlassen werden, welche Messlatte zu erreichen ist.

Auch die Einhaltung von Leerraum bei Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen ist mit 50% vorgegeben – Ausnahmen sind zu rechtfertigen und zu belegen. Darüber hinaus gibt es einige Kalkulationen anzustellen und zu belegen, zum Beispiel für den Rezyklateinsatz, biobasierte Rohstoffquellen und -ströme, Mehrweg-Quoten und Umläufe oder Ausnahmen.

6. Die Kommunikation von unerlaubten Green Claims wird bestraft

 

Fast zeitgleich mit der Gültigkeit der PPWR ab dem 12. August 2026 tritt noch eine andere Regelung EU-weit ab 27. September 2026 in Kraft: Die Empowering Consumers to the Green Transition – auch kurz EmpCo genannt. Der europäische Gesetzgeber akzeptiert keinen „Glauben“ an die Nachhaltigkeit oder vage Versprechen mehr. Es zählt ausschließlich der rechtssichere Beweis.

Wenn Sie Umweltaussagen treffen, müssen Sie die exakte Methodik, die zugrundeliegenden wissenschaftlichen Belege und eine Zertifizierung externer Institute vorlegen können. Eine fehlerhafte oder unvollständige Dokumentation wird rechtlich so behandelt wie ein physischer Produktmangel. Das betrifft nicht nur Verpackungen, sondern jegliche Kommunikation Ihres Unternehmens, auch im B2B-Bereich.

7. Vereinheitlichung von Konformitäts-Erklärungen

 

Die EU Kommission wünscht, dass zukünftig die Erklärungen auch für weitere Gesetzgebungen und Verordnungen gebündelt werden, um die Kontrolle zu vereinheitlichen und zu erleichtern. Dies wird mittelfristig über einen Digitalen Produktpass möglich sein, der aktuell von großen Organisationen aufgestellt wird. Die entscheidende Frage wird sein, wie viel Geschäftspraktiken und -geheimnisse die Unternehmen entlang der Supply Chain bereit sein werden, zu offenbaren.

Komplexität minimieren

 

„Natürlich sind das viele Herausforderungen und Details, die in den nächsten Jahren zu erstellen und vorzubereiten sind“, weiß auch Peter Désilets. Die dringendste Aufgabe ist die Konformitäts-Erklärung bis 12. August 2026 mit den notwendigen Angaben für jeden Verpackungstyp einer Verpackung. „Über unser Vorlagen-Paket helfen wir Unternehmen, Ihre Rolle(n) zu identifizieren, ihr Verpackungsportfolio eigenständig strukturiert zu screenen und zu clustern und somit die Komplexität auf das Minimum zu reduzieren“, sagt Désilets.

„In ein- bis dreitägigen Workshops oder Q&A-Stundensessions geben wir Unternehmen eine Anleitung oder screenen gemeinsam das Portfolio und bestimmen die Rollen. Unser Formular für die Konformitäts-Erklärung ermöglicht auch kleinen Unternehmen, ihr überschaubares Portfolio händisch zu managen – oder unseren Datenserver zu nutzen.”

Erfahren Sie hier mehr zu unseren Workshops!

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