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PPWR: 12 Mythen rund um die Verpackungsverordnung

29.10.2025 |   Blog
Fakten, Fake, Mythen

Die PPWR dominiert die Diskussionen. Nahezu jeder Industriebetrieb wird den Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung sehr bald entsprechen müssen. Doch obwohl viel Information zum Thema im Umlauf ist, halten sich gewisse Mythen und Missverständnisse erstaunlich hartnäckig.

 

Es geht weder um die Branche noch um die Unternehmensgröße: Hersteller, Importeure, Onlinehändler, stationäre Händler, Fulfillment-Dienstleister und Verpackungslieferanten – sie alle sind unmittelbar von der PPWR betroffen, der Packaging and Packaging Waste Regulation der EU. Wer Verpackungen innerhalb der EU in Verkehr erhält, bringt, produziert, importiert oder vertreibt, muss sich darauf vorbereiten.

Die Unternehmen und Marken stehen nun in der Pflicht, im Rahmen der neuen EU-Verpackungsverordnung Fortschritte in Richtung Recycling, Wiederverwendung und Materialersparnis zu erzielen. Die vielen Mythen, die rund um die PPWR im Umlauf sind, erweisen sich dabei als wenig hilfreich. Höchste Zeit, hier einiges zurechtzurücken.

Mythos 1: „Wir haben noch jede Menge Zeit“

Das Aufschieben unangenehmer Pflichten ist schon im Privatleben keine gute Idee, aber in der Wirtschaft kann es sehr schnell gefährlich werden. Die PPWR ist kein Projekt für die ferne Zukunft: Die Europäische Kommission veröffentlichte den Entwurf im Herbst 2022, und am 11. Februar 2025 trat die Verordnung in Kraft. Zwar gibt es tatsächlich vereinzelt Fristen, die einige Jahre in die Zukunft weisen, doch erste Bestimmungen werden mit August 2026 schlagend. Eine Übergangsfrist von 18 Monaten klingt zunächst großzügig. Doch viele Unternehmen müssen in diesen eineinhalb Jahren ihre Verpackungsdesigns prüfen und gegebenenfalls überarbeiten und anfangen, ihre Lieferketten und ERP-Systeme anzupassen und nicht zuletzt ihre Mitarbeiter:innen zu schulen. Hinzu kommen Zertifizierungsprozesse, Tests und Umstellungen in der Produktion. Wer jetzt noch zögert, gerät also unter enormen Zeitdruck und riskiert, die Fristen nicht einhalten zu können oder nur auf “Notlösungen” zurückgreifen zu müssen, statt Prozesse zu optimieren.

Mythos 2: „Bei den Vorgaben ist noch vieles ungeklärt“

Ein verbreitetes Missverständnis: Tatsächlich ist in der Verpackungsverordnung sehr genau definiert, welche Ziele bis wann zu erreichen sind. „Das ‚Was‘ ist vollkommen klar“, sagt Pacoon-Geschäftsführer Peter Désilets, „nur das ‚Wie‘ ist vielfach noch in Klärung. Wir können jetzt schon sehr genau sagen, welche Ziele zu erreichen sind. In wenigen Fällen – wie zum Beispiel bei Transportverpackungen – wird noch um Quoten gerungen. Die meisten Fragen drehen sich aber darum, wie die Vorgaben erfüllt werden müssen.“ Und auch, dass gegen Teile der Verordnung juristische Anfechtungen laufen, ändert nichts daran, dass sie in ihrer Gesamtheit rechtskräftig in Kraft ist. Unternehmen, die ihre Vorbereitungen wegen potenzieller Änderungen aufschieben, gehen also ein hohes Risiko ein.

Mythos 3: „Die PPWR betrifft im Wesentlichen Verpackungen aus Kunststoff, aber Papier und Karton sind kaum betroffen“

Auch dieser Irrtum ist weit verbreitet. Doch die PPWR ist völlig materialunabhängig und gilt für alle Verpackungslösungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, also auch für solche, die im Sinne der Kreislaufwirtschaft positiv zu bewerten sind. Materialien wie Papier, Karton, Holz, Glas oder Metall werden explizit genannt und gesondert behandelt. Für jede Materialsorte gibt es spezifische Anforderungen, die von der Recyclingfähigkeit über die Rezyklatanteile bis hin zur grundlegenden Minimierung reichen. Zwar sind Verpackungen aus Wellpappe in bestimmten Bereichen von den Wiederverwendungs-Quoten ausgenommen, doch das ändert nichts daran, dass auch sie den Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Verpackungsminimierung entsprechen müssen. Diese Vorgaben sind noch zu definieren. Auch nachhaltige Verpackungen aus Fasermaterialien dürfen keine unnötigen Leerräume bilden, und auch sie können mit PFAS oder anderen problematischen Stoffen beschichtet sein, was ab 2026 bei Verpackungen für Lebensmittel limitiert ist. „Außerdem können andere Lösungen wie Mehrwegkisten auch Auswirkungen auf den Einsatz von Kartonage haben, wenn die Reuse-Lösungen nach wenigen Loops kostensparend sind”, betont Peter Désilets, “und entsprechende Lösungen sind bereits am Markt und fangen an, sich zu etablieren.”

Mythos 4: „Transportsicherung ist von den Änderungen ausgenommen“

Ab 2030 sieht die PPWR strenge Wiederverwendbarkeits-Quoten vor. Im Bereich der Intralogistik geht es um bis zu 100%. Wichtig ist zu wissen, dass die Verordnung hier nicht die Masse-Anteile der Transporteinheit berücksichtigt, sondern jeden ihrer Bausteine einzeln betrachtet. Betroffen sind also auch Elemente der Transportsicherung wie Stretchfolien oder Umreifungsbänder. Tatsächlich gibt es einen Entwurf der EU Kommission, der diese Elemente von der 100%-Mehrwegquote ausnehmen könnte. „Daher hört man immer wieder, dass die Transportsicherungs-Verpackungen wie Stretchfolien, Umreifungsbänder oder Papier-basierte Lösungen von den Mehrweganforderungen ausgenommen sind”, erzählt Peter Désilets. „Der Entwurf geht jedoch nur auf die 100%-Quote ein. Die 40%-Anforderung könnte aber weiterhin eine nicht unrelevante Hürde darstellen, wenn man bedenkt, dass heute noch etwa 200 Millionen Einwegpaletten jährlich in Umlauf sind. Wir sind gespannt, ob der Entwurf nicht noch angepasst wird, um Druck auf die Einweg-Kunststoffe zu erhöhen.”

Mythos 5: „Recyclingfähigkeit = Nachhaltigkeit“

Die Begriffe „recyelbar“ oder „recyclingfähig“ waren lange Zeit nicht klar definiert, und viele Unternehmen druckten sie als Marketing-Maßnahme auf ihre Verpackungen. Die Verpackungsverordnung zieht die Schrauben beim Thema Recycling scharf an: Demnach gilt nur als recycelbare Verpackung, was in wirtschaftlich rentablen Mengen recycelt werden kann. Und zudem müssen tatsächlich entsprechende Recycling-Infrastrukturen für Sammlung, Sortierung und Verwertung existieren. Mit 2028 treten konkrete Design-for-Recycling-Kriterien in Kraft, und ab 2030 müssen diese von allen Verpackungen erfüllt und nachgewiesen werden. Dies kann im Wesentlichen Auswirkungen auf Verbundmaterialien, schwarze Kunststoffe oder dunkle Farben, störende Etiketten oder Klebstoffe haben. Wie die Recyclingfähigkeit zu bemessen ist, wird noch definiert. Seitens der zentralen Stelle wäre in den Augen von Peter Désilets der Deutsche Mindeststandard wünschenswert: „Ob die anderen EU-Länder, die noch großen Nachholbedarf haben, das unterstützen, muss sich zeigen. Mit anderen Worten: Viele Verpackungen, die heute als ökologisch und ‘recyclebar’ gelten, könnten ab 2030 verboten sein. Andere, die nicht deutlich besser als der dann geltende Standard sind, werden dies nicht mehr kommunizieren dürfen.”

Mythos 6: „Die Verpackungsverordnung schafft harmonisiertes EU-Recht“

Die PPWR verfolgt tatsächlich das Ziel, die nationalen Verpackungsvorschriften zu harmonisieren und den Binnenmarkt der Europäischen Union zu stärken. Allerdings bleibt den Mitgliedsstaaten vorbehalten, über diese Vorgaben hinauszugehen, sofern sie damit nicht den freien Warenverkehr behindern. Es könnte künftig also durchaus zu nationalen Verboten bestimmter Verpackungsformate kommen oder auch zu strengeren Anreizsystemen. Für Unternehmen wird daher zukünftig entscheidend sein, neben der neuen Regelung auch mögliche nationale Sonderregelungen im Blick zu behalten. „Genau deshalb ist in unserer Acht-Schritte-Roadmap zur PPWR-Konformität auch der Schritt ‚Abgleich mit anderen nationalen und EU-Gesetzen in den Absatzmärkten’ enthalten, den wir für Kunden schon seit Jahren durchführen”, sagt der Pacoon-Geschäftsführer.

Mythos 7: „Umweltfreundliche Verpackungen? Als KMU kann uns das alles egal sein“

Kleine Unternehmen unterliegen manchmal dem Irrglauben, unter dem Radar der PPWR zu laufen. Doch die gilt prinzipiell für jedes Unternehmen oberhalb einer gewissen Mitarbeiterzahl, eines Jahresumsatzes oder einer auf einen EU-Markt gebrachten Verpackungsmenge – also etwa auch für kleine E-Commerce-Händler, lokale Produzenten oder Importeure. Sie alle unterliegen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und damit der Pflicht, sich in jedem EU-Staat, in den sie exportieren oder in dem sie Produkte vermarkten, zu registrieren und Entsorgungskosten zu tragen. Für kleine Unternehmen können die anfallenden Kosten proportional sogar deutlich höher sein als für Konzerne.

Mythos 8: „Wir kaufen einfach Rezyklat-Zertifikate“

Es klingt nach dem einfachsten Weg, die Rezyklat-Quoten zu erfüllen: das Verpackungsdesign belassen, wie es ist, und stattdessen Zertifikate oder Rezyklat zu kaufen. Diese Kalkulation ist aber ausgesprochen riskant. Der Markt für qualitativ hochwertiges Rezyklat ist schon heute angespannt. Wenn ab 2030 viele Unternehmen gleichzeitig 30% Rezyklat-Anteil benötigen, wird es ziemlich sicher zu massiven Engpässen und Preissteigerungen kommen. Die Preise für food-grade PET-Rezyklat haben sich bereits verdoppelt, seitdem viele Hersteller sich mit Rezyklateinsatz schmücken wollten und auf PET-Verpackungen umgestiegen sind. Wer nur auf Zukauf setzt, macht sich abhängig von volatilen Märkten und riskiert Lieferausfälle. Unternehmen sollten also bereits heute langfristige Rezyklat-Lieferverträge anstreben oder – besser noch – in Closed-Loop-Systeme oder eigene Recycling-Partnerschaften investieren. Alternative Verpackungsmaterialien oder Verpackungs-Redesigns können gewährleisten, den Rezyklat-Bedarf zu reduzieren. Welche Quellen für die Rezyklatquoten in Zukunft verfügbar sein werden, wird sich noch abzeichnen. Der Rezyklathandel ist dabei nur eine Option. Dass Rezyklate aufgrund der Vorgaben per se teurer werden, kann jedoch angenommen werden. Ein besonderes Augenmerk ist außerdem auf die Rezyklat-Zertifikate zu legen. Denn ein Großteil der Verpackungen kommt heute schon aus Asien. Hier müssen Wege definiert werden, wie die Rezyklate verlässlich zertifiziert werden.

Mythos 9: „Die Verpackungsregeln gelten nur für Hersteller innerhalb der EU“

Die Pflichten der PPWR gelten prinzipiell für jeden, der verpackte Waren auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Importeure tragen also die gleichen Verpflichtungen wie Hersteller, die in einem Mitgliedsstaat ansässig sind. Sie sind dafür verantwortlich, dass die importierten Verpackungen den PPWR-Anforderungen entsprechen, und müssen dies durch eine technische Dokumentation und Konformitätsbewertung nachweisen können.

Mythos 10: „Einmal konform, immer konform“

Für jede Verpackung, die aktuell im Umlauf ist, müssen die Hersteller bis August 2026 eine erste schriftliche Selbsterklärung einreichen, wonach sie die Anforderungen der PPWR erfüllt. Die Basis dafür sind Zertifikate für die Gefahrstoffe, später aber auch Dokumente für Minimierung, Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Mehrwegumlaufquoten und noch einige mehr. Ebenfalls bis August 2026 ist die Einhaltung von ersten Kennzeichnungspflichten nachzuweisen. Ein knapper Zeitplan, der manche Unternehmen bereits unter Zugzwang setzt. Doch wer glaubt, damit sei es erledigt, der irrt: Die PPWR erfordert eine kontinuierliche Überwachung der Konformität. Bei jeder Änderung an einer Verpackung, bei der Einführung neuer Produkte oder bei der Anpassung von Materialien muss erneut geprüft werden, ob die Anforderungen noch erfüllt werden. Daher ist entscheidend, möglichst bald entsprechende Prozesse zu etablieren. Und die Konformität muss vor dem Verkauf bestehen, sie darf nicht im Nachgang erstellt werden.

Mythos 11: „Nur für Einwegverpackungen bedarf es eines Reportings und EPR-Gebühren“

Die meisten Ländern haben nur EPR-Gebühren für Einwegverpackungen, womit die Entsorgung bezahlt wird. Vorreiter wie Frankreich haben darüber hinaus noch eine Eco-Modulation eingeführt, um kreislauffähige Verpackungen zu bevorzugen. Jedoch wird gern übersehen, dass in allen Ländern auch Mehrwegverpackungen oder Transportverpackungen, die meistens nicht unter EPR-Gebühren fallen, zu reporten und zu registrieren sind. Eine fehlende Registrierung kann dazu führen, dass Ihre Verpackung am Zoll hängen bleibt, Sie hohe Strafgebühren zahlen und eine Registrierung veranlassen und nachweisen müssen – was ein paar Wochen dauert –, um Ihre Verpackung und die darin befindlichen Produkte zu „befreien”. „Wenn Ihr Kunde dann seit Wochen auf die Zutaten für die Produktion wartet und sich beim Wettbewerb nach Alternativen umschaut, sind die oben genannten Kosten im Ernstfall Ihr geringstes Problem”, sagt Peter Désilets.

Mythos 12: „Mein Verpackungs- oder Produkt-Lieferant erstellt die Konformitäts-Erklärung für mich“

Wer glaubt, die Konformitäts-Erklärung könne einfach delegiert werden, unterliegt einem schweren Irrtum. Sicherlich kann ein Lohnabfüller gewisse Informationen beisteuern. Verantwortlich für die Erklärung ist jedoch der Erzeuger oder Vertreiber, der das Produkt auf den Markt bringt. Hier können sich die Rollen von Wirtschaftsbeteiligten doppeln, aber es ist nachvollziehbar, dass nur derjenige alle Informationen hat, der das finale Produkt herstellt. Die Verpackungslieferanten können nur ihren Wissensstand bestätigen. Welchen Aufdruck oder welche Etiketten bringen Sie noch auf, wie viele verschiedene Artworks erstellen Sie, und wie ist der letzte Stand beim Artwork der einzelnen Komponenten, kombinieren Sie die Verpackungen zu Multipacks, oder was genau verpacken Sie darin, wie viele Umläufe haben die Mehrwegverpackungen absolviert, und wie berechnen sich die Rezyklatquoten in Ihrem Werk? Das sind Fragen, die Ihr Lieferant in der Regel nicht weiß. Und unterschreiben müssen Sie als Verantwortlicher für Ihr Unternehmen.

Eine Herausforderung über 2030 hinaus

„Es ist sehr wichtig, sich nicht nur über das Material Gedanken zu machen, sondern über alle Anforderungen für die nächsten Jahre”, resümiert Peter Désilets. „Daher sehen wir die PPWR auch nicht als Herausforderung bis 2030, sondern darüber hinaus.” Manche Verpackungen können durch Materialwechsel oder -optimierung konform gestellt werden. Das Datenhandling ist aber eine fortlaufende Aufgabe. Auch ist in den nächsten Jahren mit höheren Kosten insgesamt über die Value Chain zu rechnen. Da können neue Lösungen rentabler sein als einfache Optimierungen.

Peter Désilets: „Als führende Experten für nachhaltige Verpackungslösungen in Europa entwickeln wir seit Jahren neuartige Verpackungslösungen, die zukunftsfähig und konform sind. Außerdem bieten wir jetzt schon digitale Lösungen, die in den nächsten Monaten noch vernetzter nutzbar sein werden. Unser PPWR Check© Webtool ist eine erste Hilfe zur Selbsthilfe, unsere Beratung hilft bei der Entwicklung konformer Lösungen, die Digitalisierung unserer Daten ist jetzt schon fit for Future und vereinfacht das Reporting für Unternehmen. In Kürze werden wir weitere große Kooperationen verkünden, die die Transformation der Unternehmen hin zu Nachhaltigkeit beschleunigen werden.”

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