Der Termin ist in Stein gemeißelt. Das machte Jessika Roswall, die EU-Kommissarin für Umwelt, im vergangenen Oktober deutlich: Eine Verschiebung der PPWR-Pflichten werde es nicht geben. Der 12. August 2026 steht also verbindlich.
Einige zentrale Punkte der EU-Verpackungsverordnung
Der Text zur EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle umfasst 133 Druckseiten und entsprechend viele Details. Die wesentlichen Punkt der PPWR sind:
- Mit der PPWR schafft die Kommission ein einheitliches, harmonisiertes Regelwerk für alle EU-Mitgliedstaaten.
- Seit Februar 2025 und in den Jahren bis 2028 und 2030 gelten schrittweise Pflichten für die Erzeuger – etwa strengere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit, Vorgaben zur Materialzusammensetzung, zum zulässigen Leerraum in Verpackungen und zu bestimmten Stoffverboten wie PFAS.
- Ab 2030 werden viele Anforderungen an recyclingfähige und wiederverwendbare Verpackungen voll wirksam; in mehreren Kategorien dürfen dann nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die sich hochwertig recyceln lassen oder in geschlossenen Systemen mehrfach genutzt werden können. Das Ziel ist eine deutliche Minimierung von Verpackungsabfällen. Spätestens dann wird stringentes Design for Recycling zum Muss.
Entscheidend ist für Unternehmen bei all dem die Konformitätserklärung für ihr Verpackungsportfolio. Wer bis heute noch keine erstellt hat, steht vor einer Aufgabe, die sich nur dann vollständig lösen lässt, wenn sie strukturiert angegangen wird. Welche Maßnahmen sind jetzt noch sinnvoll und realistisch?
Was laut Verordnung ab dem 12. August 2026 gilt – und was nicht
Die EU-Verpackungsverordnung ist ab dem 12. August 2026 unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten. Das bedeutet: Verpackungen, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht bzw. bereitgestellt werden, müssen den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Die Konformitätserklärung ist kein optionales Dokument – sie ist ab diesem Stichtag Pflicht. Hier erfahren Sie mehr über die Konformitätserklärung (DoC) und über die immer noch verbreiteten Mythen rund um die PPWR.
Was viele Unternehmen übersehen: Distributeure und Importeure müssen sich von der Konformität bzw. dem DoC vergewissern, bevor sie Waren in Verkehr bringen – also spätestens bis zum 11. August 2026. Wer auf die Konformitätserklärung seines Lieferanten wartet, hat also möglicherweise keinen Puffer mehr. Unternehmen müssen rechtzeitig Prozesse zur Bereitstellung und Prüfung der DoC aufbauen.
Aufschub für die PPWR? Was § 66 VerpackDG wirklich bedeutet
Deutschland hat mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG), das der Bundestag am 11. Juni 2026 verabschiedet hat, einen nationalen Rahmen für Zuständigkeiten, Vollzug und Sanktionen geschaffen. Darin findet sich eine Regelung, die eines zweiten Blickes bedarf:
§ 66 Abs. 2 VerpackDG enthält Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen PPWR-Pflichten - wie z.B. die Konformitätserklärung. Diese Bußgelder greifen jedoch laut VerpackDG erst ab dem 12. Februar 2027 (§ 68 Abs. 15 VerpackDG). Den betroffenen Wirtschaftsakteuren wird damit eine sechsmonatige Schonfrist eingeräumt.
Das klingt im ersten Moment nach Entlastung. Ist es aber nur bedingt. Denn:
- Die Pflicht zur Konformität besteht ab dem 12. August 2026. Die Aufschub-Regelung betrifft also ausschließlich die nationalen Bußgelder – nicht die Verpflichtung selbst.
- Ein Vermarktungsverbot droht dennoch. Wer nicht-konforme Verpackungen in Verkehr bringt, riskiert Marktausschluss. Unabhängig davon, ob Bußgelder bereits verhängt werden können.
- Handelspartner und Abnehmer werden die DoC einfordern. Große Händler und Plattformen werden nicht auf die Sanktionsfrist warten, sondern Konformitätsnachweise als Verkaufsvoraussetzung verlangen, denn dazu sind sie verpflichtet.
„Wann die deutschen Behörden prüfen werden und Bußgelder erlassen, das können auch wir nur vermuten. Aber das sollte nicht als Aufschub verstanden werden, sondern als persönliches Risiko. Wer in andere EU-Länder liefert, der muss zum 12. August 2026 spätestens alles fertig haben - meist früher, um dem Handel die Kontrolle zu ermöglichen“, so Pacoon-Geschäftsführer Peter Désilets.
Wie gehen andere EU-Staaten mit der Verpackungsverordnung um?
Deutschland ist bislang (Stand Ende Juli) der einzige große Markt mit einem umfassenden nationalen Durchführungsgesetz zur PPWR. Die Situation in anderen Mitgliedstaaten ist heterogen:
- Frankreich hat noch keine PPWR-spezifischen Sanktionsvorschriften erlassen. Die PPWR-Pflichten gelten auch dort ab dem 12. August 2026, aber konkrete Bußgeldhöhen stehen noch nicht fest. Die EU-Frist für die Einführung nationaler Sanktionsvorschriften läuft bis zum 12. Februar 2027.
- Österreichund andere Mitgliedstaaten haben ihre nationalen Umsetzungsgesetze ebenfalls noch nicht vollständig verabschiedet. Auch dort gilt: Die PPWR wirkt direkt, die Sanktionsdurchsetzung hängt vom Stand der nationalen Gesetzgebung ab.
- EU-weitgilt: Artikel 68 der PPWR verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis zum 12. Februar 2027 wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionsvorschriften zu erlassen. Eine förmliche Verschiebung des Anwendungsbeginns der PPWR hat die EU-Kommission wie bereits gesagt ausdrücklich abgelehnt.
„Man muss daher unterscheiden, ob ich als Unternehmen EU-weit PPWR-konform bin oder ob ich von den Behörden Bußgelder bekomme. Daher sind unsere Kunden aktuell bemüht, sich so weit wie möglich auf den 12. August vorzubereiten“, meint Peter Désilets.
Alles über Verpackung, Fristen, Kennzeichnung und technische Dokumentation: Was Pacoon für Sie tun kann
In unseren Workshops der vergangenen Monate hat sich gezeigt: Die größten Hürden liegen nicht im Verständnis der Verordnung, sondern in der operativen Umsetzung – in der Rollendefinition, im Daten-Screening und in der Erstellung der ersten Konformitätserklärungen sowie in der konsistenten technischen Dokumentation für alle relevanten Verpackungsformate.
Pacoon bietet dafür einen kompakten Halbtages-Workshop an – auf Deutsch, Englisch, Portugiesisch oder Französisch (auf Anfrage auch Italienisch). Der Workshop umfasst:
- Erläuterung der Rollen und Pflichten entlang Ihrer konkreten Supply-Chain-Situationen
- Screening Ihres Verpackungsportfolios anhand von Beispielen aus Ihrem Sortiment
- Zuordnung der relevanten Verpackungs-IDs zu den Verpackungsarten
- Identifikation der notwendigen Dokumente als Anhang für die KE
- Erstellung von Beispiel-Konformitätserklärungen über unseren PPWR Conformity Hub
Der Conformity Hub ermöglicht die strukturierte, weitgehend automatisierte Erstellung von DoCs auf Basis Ihrer vorhandenen Verpackungsdaten. Das reduziert den Aufwand erheblich und schafft eine belastbare Dokumentationsbasis für die Behörden und eine digitale Basis für die weitere Pflege der DoCs. Diese lassen sich leicht mit Händlern oder Behörden zur Ansicht teilen.
Was jetzt noch geht: Sechs Maßnahmen für die letzten Wochen vor der Deadline
Wegzusehen ist definitiv die schlechteste Taktik. Denn auch, wer spät dran ist, kann jetzt noch Wesentliches tun. Aus zahlreichen PPWR-Screenings, Clustering-Projekten und DoC-Workshops, die Pacoon mit Herstellern, Importeuren und Händlern durchgeführt hat, kann man sechs zentrale Erkenntnisse destillieren:
1. Rollen und Pflichten klären
Die vielleicht wichtigste und gleichzeitig am häufigsten unterschätzte Aufgabe: Welche Rolle(n) nimmt Ihr Unternehmen in der Lieferkette ein? Hersteller, Erzeuger, Importeur, Vertreiber – die PPWR definiert diese Rollen in der Regel präzise, und die Pflichten unterscheiden sich erheblich. Besonders tückisch: Es gibt in der Regel nur einen Erzeuger je Verpackungsart, aber viele Unternehmen haben mehrere Rollen gleichzeitig inne. Wer diese Zuordnung nicht sauber vornimmt, riskiert erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen – gerade auch vor dem Hintergrund der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungsabfälle und der künftig strengeren Fristen bis 2028 und 2030. Hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Rollen.
„Dass die eigene Rolle vielen Unternehmen der Lieferkette bis heute noch nicht bewußt ist, sehen wir anhand der eingereichten Lieferantenerklärungen oder auch Erzeuger-Konformitätserklärungen. Da werden zwar Bestätigungen erfasst, aber diese genügen sehr häufig nicht den Anforderungen. Oder es kommen ‚Konformitätserklärungen‘, die mehr Werbebriefen gleichen als der Vorgabe der PPWR“, sagt Désilets.
2. Verpackungsportfolio screenen und clustern
50.000 SKUs bedeuten nicht 50.000 Konformitätserklärungen. Wer sein Portfolio systematisch nach Verpackungsarten und Materialien clustert, kann die Anzahl der erforderlichen DoCs auf einen Bruchteil reduzieren – in der Praxis auf unter ein bis drei Prozent der ursprünglichen SKU-Zahl. Und zwar ohne Abstriche bei der Rechtssicherheit. Das ist die Voraussetzung dafür, dass der Prozess überhaupt handhabbar wird. Dennoch lässt sich über das PPWR Conformity Hub die Zuordnung der Verpackungs-IDs mit allen verbundenen Konformitätserklärungen präzise verknüpfen. Denn es macht einen Unterschied, ob man über die nächsten zehn bis 15 Jahre 50.000 DoCs pflegt und signiert oder nur 50 bis 100..
3. Technische Dokumentation zusammenführen
Das Screening ist nicht die eigentliche Hürde. Das ist vielmehr die Datenlage. Für jede DoC brauchen Sie technische Dokumente, Artworks oder Kennzeichnungsnachweise, SVHC-Bestätigungen (Substances of Very High Concern), ggf. Labor-Nachweise und Informationen zur Materialzusammensetzung. Diese Unterlagen liegen häufig verteilt bei Lieferanten, in ERP-Systemen und in internen Archiven. Und sie müssen strukturiert zusammengeführt werden. Beginnen Sie damit sofort, auch wenn die DoC noch nicht vollständig erstellt werden kann.
4. Artikel neu gruppieren
In vielen ERP-Systemen sind Verpackungsdaten produktbezogen gespeichert, nicht verpackungsbezogen. Die Umstrukturierung – also die Gruppierung von Artikeln nach Verpackungstypen und Materialien – ist eine technische und organisatorische Aufgabe, die sehr oft unterschätzt wird. Außerdem fehlen einige Datenfelder in den meisten ERP-Systemen, die heute und in den nächsten Jahren notwendig sein werden. „Wir arbeiten heute schon mit Partnern, die sich um die ERP- bzw. Datensysteme unserer Kunden kümmern und die Datenbasis für die Zukunft vorbereiten. Da reichen nicht nur ein paar Anhänge und Informationen, sondern es muss kalkuliert und getrackt werden“, so Peter Désilets.
5. Transportverpackungen nicht vergessen
Ein blinder Fleck in vielen Compliance-Projekten: Transportverpackungen. Für diese sind Unternehmen in den meisten Fällen selbst der Erzeuger – mit allen damit verbundenen Dokumentationspflichten. Daten zu Transportverpackungen fehlen häufig vollständig in den ERP-Systemen. Quasi jeder nutzt die Transportverpackungen, aber häufig gibt es keine Artikelnummern dafür und es ist auch nicht hinterlegt, in welcher Kombination die Transporteinheiten zum Einsatz kommen. Daher ist es wichtig, diese Daten zu erfassen und dann in die ERP-Systeme zu übernehmen.
6. Prioritäten setzen und dokumentieren
Distributoren und Importeure müssen sich von der Konformität vergewissern, bevor sie Waren in Verkehr bringen – also spätestens bis zum 11. August. Wer als Lieferant seine Konformitätserklärungen nicht rechtzeitig bereitstellt, riskiert, dass seine Produkte nicht mehr gelistet werden. Der Stichtag ist für die gesamte Lieferkette real. Aber auch auf Distributeursseite gibt es noch ziemlich viele Wissenslücken zur PPWR, das ‘Vergewissern’ wird individuell ausgelegt. Da der Handel verpflichtet ist, die Behörden bei Nicht-Konformität zu benachrichtigen, sollte diese Aufgabe nicht gänzlich ignoriert werden.
„Uns erreichen auch heute noch, knapp drei Wochen vor dem 12. August, täglich mehrere Anfragen von Unternehmen – insbesondere aus Nicht-EU-Ländern, die gerade von der PPWR erfahren haben. Auch denen kann noch geholfen werden mit Halbtages-Workshops zum Verständnis der PPWR, beispielhaften Screening- und Cluster-Prozessen mit unseren 10-sprachigen Templates und einer Checkliste, was zu erledigen ist. Und mit unserem PPWR Conformity Hub können dann auch noch die Konformitätserklärungen in 12 EU-Sprachen zeitnah erstellt werden“, sagt Désilets.
Und Désilets ergänzt mit Blick auf die kommenden Wochen:
„Ich erwarte insgeheim, dass sich diese Vorbereitung noch bis in den Spätsommer hinziehen wird, da auch der Handel nicht den Anschein erweckt, als würde er seine Kontrollpflicht mit Hochdruck betreiben. Wichtig ist, dass die gesamte Branche langsam ihre Aufgabe ernst nimmt und die PPWR als Chance sieht, den Verpackungsabfall deutlich zu reduzieren und Design for Recycling nicht als nette Lektüre sieht, sondern als Betriebsanleitung für die nächsten Jahre“, so Pacoon-Geschäftsführer Peter Désilets.
