Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR ist im Februar 2025 in Kraft getreten, und sie verfolgt klare Ziele. Hinter ihren Vorschriften können sich wohl alle versammeln: Mit der Verpackungsverordnung will die Europäische Kommission Verpackungsabfälle reduzieren, das Recycling deutlich intensivieren und europäisches Recht bis zu einem gewissen Grad harmonisieren – die Ziele der PPWR sind darauf ausgerichtet, Umweltauswirkungen deutlich zu minimieren.
So weit, so erfreulich. Für alle Unternehmen, die Verpackungen innerhalb der EU in Verkehr bringen, produzieren, importieren oder vertreiben, bringt die neue Verordnung allerdings massive Veränderungen, die zum Teil tief in die etablierten betrieblichen Abläufe eingreifen. Die PPWR bringt neue Anforderungen an Design, Materialeinsatz, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile und Wiederverwendbarkeit. Auch Kennzeichnungspflichten werden verschärft.
Das sind die neun wichtigsten Maßnahmen, die Sie spätestens jetzt umsetzen müssen, um auf die kommenden Jahre ab 2026, dem Geltungsbeginn der PPWR, vorbereitet zu sein:
1. Setzen Sie sich mit den neuen Anforderungen der PPWR und ihren Fristen auseinander!
Die Packaging and Packaging Waste Regulation füllt mehr als 130 Druckseiten mit allerfeinster Juristensprache. Angesichts des großen Wurfs, der die PPWR sein ja soll, ist das absolut angemessen – großes Vergnügen bereitet das Lesen aber natürlich nicht, denn es wird in der Verordnung noch auf viele weitere Verordnungen außerhalb der PPWR verwiesen.
Doch es nützt nichts: Für Unternehmen ist entscheidend, ermessen zu können, in welchen Bereichen und in welchem Ausmaß sie davon betroffen sein werden. Besonders wichtig ist auch, über die Übergangsfristen Bescheid zu wissen. So müssen Unternehmen zum Beispiel bereits ab dem 12. August 2026 für jede Verpackung eine Konformitätserklärung vorlegen können, doch für andere Bereiche – etwa die Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen oder zu den Mindest-Rezyklatanteilen in Kunststoffverpackungen – gelten längere Fristen.
Peter Désilets, Geschäftsführer von Pacoon, erlebt den zunehmenden Druck auf die Unternehmen aus nächster Nähe. „Da wir uns schon seit Anfang 2024 mit den Details der PPWR am Beispiel von Kundenportfolio-Analysen befasst haben, können wir mit unserem PPWR Check© Webtool einen uniquen Wegweiser anbieten und die Firmen beraten. Es mehren sich auch gerade die Anfragen nach Beratungsunterstützung, nachdem viele Unternehmen sich zunächst selbst an der PPWR versucht haben.“
2. Analysieren Sie Ihr Verpackungsportfolio!
Der erste operative Schritt muss eine gründliche Bestandsaufnahme sein: Welche Verpackungen nutzen Sie derzeit oder bringen Sie in Verkehr? Erfassen Sie dabei systematisch alle Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen inklusive der Materialien, der Schichtaufbauten, der Massen und Einsatzmengen.
Sie dürfen erst zufrieden sein, wenn Sie echte Transparenz über ihr komplettes Portfolio erreicht haben, und am besten erstellen Sie parallel dazu eine Matrix, die die Verpackungstypen den jeweiligen Produktlinien zuordnet. Vergessen Sie dabei auch nicht Verpackungen, die von Zulieferern stammen oder die Lohnabfüller für Sie in den Markt bringen, und solche, die in den Export gehen. Je akkurater dieser Schritt geschieht, desto gezielter können Sie auf die PPWR-Konformität hinarbeiten.
Peter Désilets empfiehlt allen Unternehmen, sich auch mit ihren Zulieferern zu unterhalten: „Denn wenn Transportverpackungen in großem Umfang in Mehrweg gehandhabt werden müssen, sind die Empfänger verpflichtet, diese Verpackungen in eine Sammlung, Reinigung und digitale Nachverfolgung zu überführen. Und mit der Menge an Varianten nimmt auch die Komplexität zu.“
Um diese Komplexität zu reduzieren, hat Pacoon auch im Rahmen der ENFIT Supply Chain Safety Organisation die Arbeitsgruppe 360 ReUse gegründet, wo Unternehmen sich auf kompatible Prozesse einigen. Interessenten melden sich gern bei Pacoon.
3. Prüfen und dokumentieren Sie die Recyclingfähigkeit!
Besonders rund um das Thema Recyclingfähigkeit herrschenviele Missverständnisse. Was wohl auch daran liegt, dass der Begriff „recyclingfähig" bisher recht beliebig verwendet (und auf Verpackungen gedruckt) wurde.
Die europäische Verpackungsverordnung definiert Recyclingfähigkeit aber sehr genau: Eine Verpackung muss laut den neuen Vorgaben derart gestaltet sein, dass sie qualitativ so hochwertig recycelt werden kann, dass sich die daraus hergestellten Sekundärrohstoffe als Ersatz für Primärrohstoffe eignen. Gleichzeitig aber muss sie nach Gebrauch so gesammelt, sortiert und verwertet werden können, dass die Recyclingfähigkeit anderer Abfallströme nicht beeinträchtigt wird – und zwar tatsächlich, nicht nur theoretisch.
Ab 2030 müssen fast alle Verpackungen zu mindestens 70 Prozent recyclingfähig sein. Erreichen sie das nicht, dürfen sie nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden. Ab 2038 werden Verpackungen sogar 80 Prozent erreichen müssen. Bis spätestens Januar 2028 werden zudem die Design-for-Recycling-Richtlinien für manche Produktgruppen veröffentlicht, und auch die werden verbindlich sein.
„Viele Unternehmen haben ihre Recyclingfähigkeit in den letzten Jahren schon geprüft“, erlebt Peter Désilets. „Welche Standards dann für die Berechnung relevant sein werden, muss noch abgewartet werden. Durch unsere langjährige Erfahrung können wir auch schon bei einer ersten Grundeinschätzung eine Tendenz erkennen. Außerdem kennen wir viele Alternativen und können unterstützen, wenn alternative PPWR-konforme Verpackungen getestet werden sollen.“
4. Holen Sie Ihre Partner für die neue Verpackungsverordnung an Bord!
Die PPWR ist kein Schauplatz für Einzelkämpfer. Sie verlangt enge Zusammenarbeit und Kommunikation der Unternehmen mit Lieferanten (etwa von Transportverpackungen), Verpackungsherstellern und Dienstleistern. Verlangen Sie technische Dokumentationen und Datenblätter, Recyclingzertifikate oder Nachweise über Rezyklatgehalte. Klären Sie außerdem vertraglich, wer innerhalb der Supply Chain für die Konformität verantwortlich ist und wie Änderungen dokumentiert werden.
Auch innerhalb des Unternehmens wird die Arbeit auf vielen Schultern verteilt sein. Bei einer ganzheitlichen Betrachtung sind neben der PPWR auch die EPR-Gebühren, Registrierungen in den Ländern, nationale Verpackungsgesetze und weitere EU-Gesetze wie die SUPD oder EUDR zu berücksichtigen.
„Wir erleben wiederholt, dass sich der Arbeitskreis in Unternehmen auf die gesamte Breite ausdehnt, bis hin zur IT“, erzählt der Pacoon-Geschäftsführer, „denn die Daten sollen optimalerweise digital verwaltet werden, weswegen wir die Daten aus unserem PPWR Check© Webtool von Anfang an Schnittstellen-fähig mit den internen ERP-Systemen anlegen. Somit bleiben die Unternehmen später flexibel, wie sie die Daten verwalten und weiter verarbeiten.“
5. Setzen Sie für Verpackungen in der EU Design for Recycling ein!
Verpackungskonzeption, die den gesamten Lebenszyklus im Auge hat: Mit der PPWR gerät Design for Recycling massiv in den Fokus. Neben den Materialien selbst geht es hierbei auch um zahlreiche weitere Aspekte wie z.B. Zusatzstoffe, Klebstoffe, Verschlüsse, Druckfarben, Barrieren und anderes mehr – jede Komponente für sich muss die Konformität belegen, jede Komponente kann auch im Sortier- und Recyclingprozess die Recyclingfähigkeit der Verpackung und damit die Kreislaufwirtschaft beeinträchtigen.
Design for Recycling verbindet Funktionalität, Nachhaltigkeit und Recht und ist damit prinzipiell ein interdisziplinärer Ansatz. Und eine Sache für Profis. Peter Désilets: „Als führende Experten für nachhaltige Verpackungen befassen wir uns seit 18 Jahren mit allen Themen rund um D4R für die wichtigsten Materialien. Dadurch sind wir auch in der Lage, auf kritische Aspekte und Komponenten hinzuweisen und Überraschungen zu vermeiden.“
6. Beachten Sie die Anforderungen an Rezyklat-Anteile Ihrer Kunststoffverpackungen!
Die PPWR schreibt Mindestanteile von recyceltem Kunststoff in bestimmten Verpackungsarten vor. Unternehmen sollten also dringend überprüfen, wo der Einsatz von Rezyklaten technisch und ästhetisch möglich ist, und entsprechende Strategien entwickeln, um Schritt für Schritt recycelte Materialien in ihre Verpackungen zu integrieren. Dabei sind Qualitätssicherung, Materialverfügbarkeit und Preisentwicklung die zentralen Faktoren.
Und genau hier dürfte es noch spannend werden: Spätestens ab 2030, wenn für die meisten PET-Verpackungen ein Rezyklatanteil von mindestens 30% gilt, sind massive Engpässe und Preissteigerungen zu erwarten. Woher die benötigten Mengen kommen sollen, wird sich erst zeigen. Unternehmen tun gut daran, möglichst rasch langfristige Rezyklat-Lieferverträge abzuschließen. Noch besser ist natürlich, in Closed-Loop-Systeme oder eigene Recycling-Partnerschaften zu investieren.
Aber auch für die anderen Polymere werden die Anforderungen an Rezyklatanteile zunehmen. Lösungswege, wie Rezyklate für Lebensmittel-Verpackungen jenseits von PET erfüllt werden können, sind aktuell in der Diskussion. Das können Chemische Rezyklate sein, die aktuell mit einem x-fachen Kostenaspekt diskutiert werden, oder enzymatische oder lösemittelbasierte Recyclingtechnologien. Die Branche schläft nicht, die Technologien entwickeln sich weiter. So sind auch biobasierte Rohstoffe weiter im Gespräch, wertstoffliche Rezyklate zu ersetzen, oder ein Massebilanzverfahren zum Rezyklathandel, das sich gerade um Anerkennung bemüht.
Stellen Sie sich also darauf ein, dass Sie die Rezyklatanforderungen erfüllen müssen, und verlassen Sie sich nicht auf Ausnahmeregelungen aufgrund von technischen Einschränkungen.
Und noch ein Aspekt wird wichtig werden: die Zertifizierung. Angesichts der Tatsache, dass die meisten Verpackungen in der EU aus Asien importiert werden, müssen erst Wege definiert werden, die Rezyklate auch verlässlich zu zertifizieren. Aber hier bilden sich auch in China schon erste Stoffströme, die um Anerkennung buhlen. Die Branche ist also in Bewegung.
7. Machen Sie sich mit der Kennzeichnung vertraut!
Die EU-Verpackungsverordnung adressiert nicht nur Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft. Es geht auch um die korrekte Information der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Zeiten, in denen Labels wie „nachhaltig“ oder „recycelbar“ sehr freihändig verteilt wurden, enden jetzt: Mit der PPWR kommen harmonisierte Vorgaben zur Kennzeichnung, woraus eine Verpackung besteht und wie man sie richtig entsorgt. Ab September 2026 tritt auch die EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transistion) in Kraft. Hier wird Greenwashing deutlich eingeschränkt werden, weil viele pauschale Aussagen verboten sein werden. Außerdem bedarf es für Umweltaussagen (Green Claims) belegbarer Nachweise und meist Zertifikate durch unabhängige Dritte.
„Mit unserem Schwesterunternehmen Pacoon für Verpackungsdesign kennen wir die Prozesse, um Artworks anzupassen“, sagt Peter Désilets. „Der monatelange Vorlauf, um im September 2026 schon konforme Verpackungen im Markt zu haben, setzt dabei ein schnellstmögliches Starten der Überprüfung und Korrektur der Druckunterlagen voraus. Gern screenen wir die Verpackungen und empfehlen notwendige Schritte – oder setzen diese direkt mit unseren Designkollegen um.“
Ab 2028 müssen alle Verpackungen in den Mitgliedstaaten der Union Informationen zu Kompostierbarkeit, Rezyklat-Anteil und Entsorgung tragen – oft ergänzt durch QR-Codes. Prüfen Sie daher, welche Labelpflichten für Ihre Produkte gelten. Auch Lagerbestände und Druckvorlagen müssen rechtzeitig angepasst werden.
8. Bauen Sie Ihr Datenmanagement für die Verordnung entsprechend aus!
Mit der PPWR kommen umfangreiche Pflichten der Dokumentation auf Sie zu. Neben den Informationen für die Konformitätserklärung wird auch der Digitale Produktpass viele Informationen über Materialien oder Recyclingfähigkeit erfordern. Details sind noch zu entwickeln. Bereits im August 2026 werden die Konformitätserklärungen fällig – die schriftlichen Selbsterklärungen von Herstellern, dass ihre Verpackungen die PPWR-Anforderungen erfüllen.
„Für die Konformitätserklärung haben wir ein eigenes Format entwickelt, das die benötigten Daten enthält“, sagt Peter Désilets. „Zur Verknüpfung mit den notwendigen Daten und Reports bauen wir eine Plattform auf, um die Daten zu verwalten. Kunden, die ihr Portfolio schon über das PPWR Check© Webtool analysieren, können die Basisdaten in Kürze direkt aus den Daten automatisch ableiten und den Konformitätsreport vorausfüllen.“ Diese Daten sollen zukünftig außerdem mit den ERP-Systemen der Unternehmen verknüpft werden.
Im Hintergrund muss daher auch ein robustes Datenmanagementsystem stehen. Prüfen Sie daher, ob Ihre aktuellen ERP- oder PLM-Systeme dafür geeignet sind oder erweitert werden müssen. Diese können heute keine automatischen Checks durchführen, aber enthalten einige relevante Daten, die auch das PPWR Check© Webtool benötigt. Die Resultate der Checks sollen später wieder den ERP-Systemen zur Verfügung gestellt werden.
Automatisierte Erfassung und Reporting-Funktionen erleichtern die Compliance und reduzieren den manuellen Aufwand. Denken Sie auch daran, Prozesse für regelmäßige Audits und externe Prüfungen sicherzustellen.
9. Stellen Sie eine Task Force zusammen, und erstellen Sie einen Business Case
Die Umsetzung der PPWR ist kein singuläres Projekt, sondern ein langfristiger Transformationsprozess. Dementsprechend wichtig ist, alle im Unternehmen – vor allem aber in den Bereichen Einkauf, Entwicklung, Produktion und Marketing – dafür zu sensibilisieren und mit internen Workshops und Schulungen auf den jeweiligen Stand der Dinge zu bringen.
Entscheidend ist auch, eindeutig zu bestimmen, welche Personen in welchen Teams für PPWR-Compliance verantwortlich sind. Erstellen Sie außerdem eine unternehmensweite Roadmap mit klaren Zielen, Verantwortlichkeiten und Budgets – und kommunizieren Sie diesen Fahrplan an interne Stakeholder, Kunden und externe Partner.
Für die meisten ist 2030 gefühlt noch weit entfernt. Dass die Konformität schon 2026 erklärt werden muss, kommt daher für viele überraschend. Peter Désilets: „Das unterstreicht die Dringlichkeit, mit der das Thema PPWR angegangen werden sollte. Auf dem Weg zur Konformität werden sich noch einige Hindernisse zeigen, und die Zahl der erfahrenen Berater ist überschaubar. Weltweit müssen sich weit über eine Million Unternehmen auf die Verordnung einstellen. Die Last-Minute-Lösung wird nicht die beste oder günstigste sein, und wer sich rechtzeitig anpasst, profitiert auch am ehesten von Eco Fee Modulation und niedrigeren CO2-Werten.“
