Allgemeine Geschäftsbedingungen der pacoon Gruppe

(pacoon GmbH, der pacoon Hamburg GmbH sowie der pacoon Sustainability und Concepts GmbH)

 

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1.   Geltungsbereich
 

1.1    pacoon ist eine Kommunikationsagentur und ein Beratungsunternehmen mit Spezialisierung in den Bereichen Strategie, Design und Verpackungsdesign sowie Nachhaltigkeitsberatung und Packmittelentwicklung. pacoon entwickelt, gestaltet und produziert Kommunikation in allen relevanten Medien und Packmitteln.

1.2    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle, auch zukünftige Rechtsgeschäfte der pacoon Gruppe, nachfolgend „pacoon“ genannt, mit ihren Kunden.

1.3    Abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, pacoon stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. 

 

2.   Präsentation
 

2.1     Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Ideen durch pacoon sowie deren Präsentation beim Kunden erfolgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gegen Zahlung des vereinbarten Honorars bzw. der vereinbarten Pitch-Fee.

2.2     In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt insbesondere keine Zustimmung zur Verwendung von Arbeiten und Leistungen von pacoon.

2.3     Kommt es zu keiner Auftragserteilung, bleibt es pacoon unbenommen, die präsentierten Ideen, Entwürfe, Konzepte etc. für andere Kunden/Projekte zu verwenden. 

2.4     Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder Dritte verpflichten den Kunden, das Honorar für die jeweiligen Leistungen zu zahlen. Dieses bemisst sich am Angebot pacoons oder, sofern ein solches nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen. Sämtliche Urheberrechte an den von pacoon vorgestellten Arbeiten verbleiben bei pacoon, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Übertragung der Nutzungsrechte wird in Ziffer 12 geregelt.

 

3.   Vertragsabschluss, Kündigung
 

3.1    Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von pacoon bzw. der Auftrag des Kunden, in dem Leistungsumfang und Vergütung festgehalten sind. 

3.2    Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch konkludentes Handeln zustande. 

3.3    Der Vertrag kann vorzeitig von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung gilt als wichtiger Grund. Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne dass pacoon diesen Grund zu vertreten hat, steht pacoon die vertraglich vereinbarte Honorierung ohne Abzug für evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu. Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund und hat pacoon diesen Grund zu vertreten, so steht pacoon die vereinbarte Honorierung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu.

 

4.   Vergütung, Kostenvoranschläge
 

4.1    Die Abrechnung der Leistungen erfolgt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nach dem tatsächlich erbrachten Aufwand auf Grundlage der vereinbarten Stundensätze von pacoon.

4.2    Alle pacoon erwachsenden Aufwendungen (z.B. für Kuriere, Muster, Digitalaufnahmen, Stockbilder, Layout-Illustrationen, Farbdrucke, Scans, Datenträger, Transfer-Prints, KSK-Abgabe, Fremdkosten etc.) sind vom Vertragspartner zuzüglich einer Handlingfee von 15 % zu ersetzen. 

4.3    Der Kunde erstattet pacoon Reisekosten und Übernachtungsaufwendungen zuzüglich einer Handlingfee von 15 %.

4.4    Kostenvoranschläge und Kalkulationen können in Ausnahmefällen überschritten werden, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen. Überschreitungen von mehr als 10 % müssen dem Kunden schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. 

 

5.   Rechnung, Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt
 

5.1    Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.

5.2    pacoon ist berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Abrechnungen erfolgter Teilleistungen erfolgen jeweils zum Ende eines Kalendermonats. 

5.3     Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug (Skonto) zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.4     Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 

5.5     Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch die Fälligkeit berührt wird, schriftlich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

5.6     Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.7     Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich pacoon das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Werbemitteln vor. Rechte an Leistungen von pacoon, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen sowie der für die Nutzungsrechteübertragung vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

 

6.   Leistungsumfang, Auftragsabwicklung 
 

6.1    Der Umfang der von pacoon zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung und/oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

6.2     pacoon verpflichtet sich, dem Kunden nach Maßgabe eines Projektplans und nach Arbeitsfortschritt in angemessenen Abständen über die laufende Tätigkeit, deren Ergebnisse sowie deren Arbeitsfortgang zu berichten.

6.3     Von pacoon übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

6.4    pacoon ist verpflichtet, nachträgliche Änderungsverlangen des Kunden auszuführen, sofern diese nicht zu zusätzlichen Kosten oder zeitlichen Verzögerungen führen. Andernfalls erstellt pacoon binnen 14 Tagen ein ergänzendes Angebot, das den Umfang des notwendigen Mehraufwandes sowie die damit verbundenen zusätzlichen Kosten konkretisiert. Bestätigt der Kunde diese nicht binnen weiterer 7 Tage durch schriftliche Annahme, so werden die Änderungen nicht Bestandteil des Auftrags.

6.5     Alle Leistungen von pacoon sind vom Kunden zu überprüfen und unverzüglich – spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt – abzunehmen. Bestehen wesentliche Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Anforderungen, so hat pacoon diese Abweichungen in angemessener Frist zu beseitigen. Erklärt der Vertragspartner anschließend ohne Angabe von Gründen nicht die Abnahme innerhalb von 3 Tagen, gilt das Arbeitsergebnis mit Ablauf der Frist als abgenommen.  

 

7.   Mitwirkungspflichten des Kunden
 

7.1    Der Kunde hat pacoon mit allen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird pacoon von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben geändert werden müssen oder verzögert werden.

7.2    Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung eines Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen auf evtl. bestehende Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter zu prüfen. 

7.3    Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die von ihm gelieferten Informationen und Unterlagen und personenbezogenen Daten Dritter zur Erzielung des Arbeitsergebnisses speichern und verarbeiten zu lassen. 

7.4    pacoon ist berechtigt, die für die Durchführung eines Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen des Kunden zwei Jahre nach Abnahme des Leistungsergebnisses zu vernichten, sofern dieser nicht zuvor die Herausgabe geltend macht. 

 

8.   Fremdleistungen 
 

8.1    pacoon ist berechtigt, die beauftragten Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beschäftigen.

8.2    Fremdleistungen und Nebenkosten sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. 

8.3    pacoon ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu vergeben. pacoon ist in diesem Fall lediglich Vertreter und reicht die Rechnungen nach Prüfung an den Kunden zur Begleichung weiter.

8.4    Für die Koordination von Fremdleistungen berechnet pacoon eine Handlingfee auf sämtliche Fremdleistungen von 15 %, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

9.   Lieferung, Lieferfristen
 

9.1    Die Lieferverpflichtungen seitens pacoon sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von dieser zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich auf welchem Weg, trägt der Kunde.

9.2     Bearbeitungszeiträume und Termine nach dem gemeinsam erstellten Projektplan werden von pacoon nach Möglichkeit eingehalten. Bei Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, bei Eintreten höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder Verzögerungen bei Auftragnehmern von pacoon verschieben sich Bearbeitungszeiträume und Termine entsprechend. pacoon wird dem Kunden den Eintritt und das voraussichtliche Ende solcher Verzögerungen/Maßnahmen unverzüglich mitteilen. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden gegenüber pacoon wird dadurch nicht begründet.

9.3    Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert er eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann pacoon den entstandenen Leistungsausfall nach Maßgabe der jeweils gültigen Stundensätze in Rechnung stellen. 

 

10.   Gewährleistung, Mängelanzeige, Haftung
 

10.1     Von pacoon gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen, Mängel unverzüglich zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden.

10.2     Bei Vorliegen von Mängeln steht pacoon das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

10.3     pacoon haftet dem Grunde nach nur für Schäden, 
a)     die pacoon oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, 
b)     die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung von pacoon oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind oder
c)     die durch die Verletzung einer Verpflichtung von pacoon entstanden sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).

10.4     pacoon haftet in den Fällen der Ziffer 10.3 Buchstaben a) und b) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

10.5     Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nicht Aufgabe von pacoon. pacoon haftet demnach nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Auf Wunsch des Kunden veranlasst pacoon die rechtliche Prüfung der Zulässigkeit, pacoon übernimmt jedoch keine Haftung für das Ergebnis. Die Kosten für eine vom Kunden veranlasste Prüfung trägt dieser.

10.6     Wird pacoon von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts der Arbeitsergebnisse auf Unterlassung oder Schadensersatz u.Ä. in Anspruch genommen, stellt der Kunde pacoon von der Haftung frei.

 

11.   Künstlersozialabgabe
 

Der Kunde ist darüber informiert, dass bei Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberatenden Bereich an eine natürliche Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese ist vom Kunden zu tragen. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist dieser ebenso verantwortlich. Sollte pacoon abweichend hiervon die Künstlersozialabgabe abgeführt haben, so besteht ein entsprechender Erstattungsanspruch gegenüber dem Kunden.

 

12.   Urheber- und Nutzungsrechte
 

12.1    Sämtliche von pacoon angefertigten Entwürfe, Konzepte, Ideen, Designs, Druckvorlagen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des § 2 UrhG, selbst dann, wenn diese nicht den Erfordernissen des § 2 UrhG genügen. Sämtliche Leistungen von pacoon dürfen deshalb nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung genutzt, bearbeitet oder geändert werden. Jede – auch teilweise – Nachahmung von Entwürfen, Konzepten, Ideen, Designs, Druckvorlagen etc. ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, pacoon ein branchenübliches Honorar zu zahlen. Darüber hinaus gehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

12.2    Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck, § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechende Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrags auf den Kunden über. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht anderweitig geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung seitens pacoon.

12.3    Beabsichtigt der Kunde, die von pacoon gestalteten Arbeiten in weiteren Ländern zu nutzen, so ist dies extra honorarpflichtig.

12.4    pacoon steht gegenüber dem Kunden ein Auskunftsanspruch über Art und Umfang der Nutzung zu.

 

13.   Datenschutz, Geheimhaltung
 

13.1     Beide Parteien verpflichten sich, die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

13.2     Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung. Alle im Rahmen dieses Vertrages bekannt werdenden und/oder gewordenen Daten, Inhalte und Informationen gelten als vertraulich und unterstehen der Geheimhaltungspflicht. Diese Geheimhaltungs-vereinbarung behält auch nach Beendigung der Zusammenarbeit ihre Gültigkeit.

 

14.   Schlussbestimmungen
 

14.1    Es bestehen keine Nebenabreden.

14.2    Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.

14.3    Für alle Streitigkeit aus diesen AGB gilt das deutsche Recht.

14.4    Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten München.

14.5    Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieser AGB.

14.6    pacoon ist berechtigt, die ihr im Rahmen der Zweckbestimmung der Zusammenarbeit anvertrauten Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

 

Stand: Mai 2023