Mit der EU-Taxonomie für Sustainable Finance gibt es jetzt ein Klassifizierungssystem für nachhaltiges Wirtschaften. Wer in Nachhaltigkeit investieren will, erhält Transparenz darüber wieviel Engagement ein Unternehmen in bestimmte Nachhaltigkeitsziele investiert. Bedeutung hat dieses komplexe Regelwerk demnach u.a. bei der Finanzierung von zukünftigen Investitionen von Unternehmen. Entspricht die beabsichtigte Investition nicht den ökologischen Nachhaltigkeitskriterien werden Finanzierungen teurer. Kapitalströme sollen in die Unternehmen, Produkte und Technologien fließen, die die europäischen Klimaziele fördern, Investitionen die diesen Nachweis nicht erbringen können, werden auf dem Kapitalmarkt wenig Angebot finden – Kapitallenkung für ein nachhaltiges Wachstum.
Insgesamt sind 6 Umweltziele definiert: (1) Klimaschutz, (2) Anpassung an Klimawandel, (3) Schutz von Wasser und Meeresressourcen, (4) Übergang in eine Kreislaufwirtschaft, (5) Eingrenzung der Umweltverschmutzung und Beitrag zu Umweltschutz, (6) Schutz von Artenvielfalt und Ökosystemen.
Bedeutung hat dies erstmal nur für Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern (analog der CSR-Richtlinie), mittelfristig sieht ein Entwurfspapier der Europäischen Kommission die Erweiterung auch auf kleine und mittlere Kapitalgesellschaften vor. Die Funktionslogik der EU-Taxonomie ist nicht kompliziert, der Umsetzungsaufwand in den Unternehmungen aber komplex.
Eine frühzeitige Themendurchdringung der EU-Taxonomie und die Nominierung von verantwortlichen Akteuren aus den Schnittstellen wäre ein erster wichtiger Schritt für die Annäherung an das Mega-Thema.